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   BVerwG, 12.08.1999 - 9 B 268.99   

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BVerwG, 12.08.1999 - 9 B 268.99 (https://dejure.org/1999,2353)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.1999 - 9 B 268.99 (https://dejure.org/1999,2353)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 1999 - 9 B 268.99 (https://dejure.org/1999,2353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylrelevante Gruppenverfolgung jugoslawischer Staatsangehöriger albanischer Volkszugehörigkeit und muslimischer Glaubenszugehörigkeit aus dem Kosovo - Irrelevanz gruppenverfolgungsrelevanter Ereignisse wegen Ausreise vor dem betroffenen Zeitraum - Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1999 - 9 B 268.99
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) erfordert, daß eine bestimmte höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage aufgezeigt wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).

    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn ein bestimmter die angefochtene Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz benannt wird, mit dem die Vorinstanz einem ebensolchen vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Rechtssatz widerspricht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1999 - 9 B 268.99
    Mit Angriffen gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz kann jedoch ein Verfahrensmangel grundsätzlich nicht begründet werden, da Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung - wenn sie denn vorlägen - revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen sind (vgl. Senatsbeschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = DVBl 1996, 108).
  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1999 - 9 B 268.99
    Da es dies nicht getan hat, ist sein Urteil rechtsfehlerhaft (vgl. Urteil des Senats vom 22. März 1994 - BVerwG 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1999 - 9 B 268.99
    Die Beschwerde macht des weiteren geltend (Beschwerdebegründung S. 3 f.), das Urteil des Berufungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - (BVerwGE 96, 200) ab.
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1999 - 9 B 268.99
    Wie der beschließende Senat bereits in dem Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - (BVerwGE 104, 260) ausgeführt hat, stehen alle diese Ansprüche nach dem erkennbaren Regelungszweck des Asylverfahrens- und des Ausländergesetzes in einem bestimmten Rangverhältnis in dem Sinne, daß Schutz vor geltend gemachten Gefahren im Heimatstaat oder einem sonstigen Zielstaat einer Abschiebung vorrangig auf der jeweils den umfassenderen Schutz vermittelnden Stufe zu gewähren ist.
  • BVerwG, 17.12.1996 - 9 C 42.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Berufungsbegehren, Zugrundelegung von Erklärungen im

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1999 - 9 B 268.99
    Hierbei ist auch der Inhalt der Antragsschrift, mit der die Zulassung der Berufung beantragt worden ist, heranzuziehen (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 1996 - BVerwG 9 C 42.96 - DVBl 1997, 905 = BayVBl 1997, 347).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 11 B 40.92

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung - Notwendigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1999 - 9 B 268.99
    Die Beschwerde des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten, mit der die Divergenz zu einer das berufungsgerichtliche Verfahren betreffenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und damit zugleich ein Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) geltend gemacht wird (vgl. hierzu Beschluß vom 3. November 1992 - BVerwG 11 B 40.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 313), hat hingegen Erfolg.
  • BVerwG, 21.11.2006 - 1 C 10.06

    Familieneinheitliches Asylverfahren; Verfahrenseinleitung auf Anzeige;

    a) Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, wie Klageanträge im Asylprozess typischerweise zu verstehen sind (vgl. etwa Urteil vom 26. Juni 2002 - BVerwG 1 C 17.01 - BVerwGE 116, 326 unter Hinweis auf Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 , Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 9 C 2.98 - und Beschluss vom 12. August 1999 - BVerwG 9 B 268.99 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 19).
  • BVerwG, 26.06.2002 - 1 C 17.01

    Auslegung des Klageantrags; Hauptantrag; Hilfsantrag; Rangverhältnis;

    Der typischen Interessenlage des im Verwaltungsverfahren unterlegenen Asylsuchenden entspricht es danach, sein dem Verwaltungsgericht unterbreitetes Rechtsschutzbegehren - wenn es nicht ausnahmsweise deutlich erkennbar eingeschränkt sein sollte - sachdienlich umfassend dahingehend auszulegen, dass er (nur) für den Fall des Unterliegens mit seinem Hauptantrag auf Gewährung von Asyl nach Art. 16 a GG und Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG hilfsweise beantragt, ihm entweder Schutz vor drohender Abschiebung nach § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG oder - weiter hilfsweise - zumindest Abschiebungsschutz durch Verpflichtung des Bundesamts zu einer Feststellung nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu gewähren (vgl. z.B. Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 ; Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 9 C 2.98 - ; Beschluss vom 12. August 1999 - BVerwG 9 B 268.99 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 19).

    Eine Behandlung des Verpflichtungsantrags zu § 53 AuslG als Hauptantrag entspricht grundsätzlich schon deshalb nicht dem Interesse des Asylbewerbers und wäre demnach nicht sachdienlich, weil für dieses weitergehende Begehren in der Regel - und so auch hier - kein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. Beschluss vom 12. August 1999 - BVerwG 9 B 268.99 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 43.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Damit wird ein Verfahrensmangel nicht nachprüfbar aufgezeigt (Beschluss vom 12. August 1999 - BVerwG 9 B 268.99 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 19).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 4.01

    Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung,

    Dieses Bedürfnis dürfte allerdings bei Asylklagen in Bezug auf das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG ohnehin nicht mehr entstehen, seitdem höchstrichterlich geklärt ist, dass Gegenstand der Klage des beim Bundesamt erfolglosen Asylbewerbers regelmäßig nachrangig auch der Anspruch auf Verpflichtung des Bundesamts zur Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 1, 2 und 4 AuslG (und auf teilweise Aufhebung der Abschiebungsandrohung) sowie weiter hilfsweise auf Verpflichtung zur Feststellung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG ist (stRspr; vgl. Beschluss vom 12. August 1999 - BVerwG 9 B 268.99 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 19 und Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 9 C 2.98 - ).
  • OVG Thüringen, 29.03.2001 - 3 KO 827/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Indien; Punjab; Sikh; Khalistan Commando

    Mit seinem Klageabweisungsantrag hat der Bundesbeauftragte eindeutig zu erkennen gegeben, dass er den vom Kläger angefochtenen Bescheid in vollem Umfang aufrecht erhalten wissen möchte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 1999 - 9 B 268/99 - zitiert nach juris).

    Ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz - wie hier - nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, fällt auch durch das Rechtsmittel gegen die Verpflichtung nach dem Hauptantrag ohne weiteres automatisch in der Rechtsmittelinstanz an, ohne dass dies zur Disposition des Rechtsmittelführers stünde (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 19/96 - a. a. O.; Beschluss vom 12. August 1999 - 9 B 268/99 - a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 14.12.2000 - 3 KO 1242/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Asylbewerber; Mitteilungspflicht;

    Mit seinem Klageabweisungsantrag hat der Bundesbeauftragte eindeutig zu erkennen gegeben, dass er den von den Klägern angefochtenen Bescheid in vollem Umfange aufrecht erhalten wissen möchte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 1999 - 9 B 268.99 - zitiert nach juris).

    Ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, fällt auch durch das Rechtsmittel gegen die Verpflichtung nach dem Hauptantrag ohne weiteres automatisch in der Rechtsmittelinstanz an, ohne dass dies zur Disposition des Rechtsmittelführers stünde (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 15. April 1997, a.a.O.; Beschluss vom 12. August 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.07.2018 - 4 BN 41.17

    Klärungsbedürftigkeit der Erforderlichkeit einer erneuten öffentlichen Auslegung

    Im Übrigen ist die rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichtshofs Bestandteil der richterlichen Überzeugungsbildung und für sich genommen einer Aufklärungsrüge nicht zugänglich (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 12. August 1999 - 9 B 268.99 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 29.04.2021 - 4 C 5.19

    Rechtmäßigkeit der Abflugstrecken eines Flughafens

    Dieser Vortrag kann einer Aufklärungsrüge nicht zum Erfolg verhelfen (BVerwG, Beschluss vom 12. August 1999 - 9 B 268.99 - juris Rn. 9 ).
  • VGH Hessen, 24.06.2003 - 7 UE 3606/99

    Abschiebungshindernis - fehlende Bezahlbarkeit von Medikamenten im Heimatland

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein auf umfassende Überprüfung einer Entscheidung des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über einen uneingeschränkten Asylantrag gerichtetes Klagebegehren auch in einem allein vom Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten betriebenen Berufungsverfahren ungeachtet der Zulassungsentscheidung und der Fassung der im Berufungsverfahren gestellten Anträge sachgerecht dahin auszulegen (§§ 86 Abs. 3, 88 VwGO), dass ein sinngemäß als Hilfsbegehren aufzufassendes Klagebegehren auf Verpflichtung des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG und ein Anfechtungsbegehren bezüglich einer Abschiebungsandrohung nach §§ 34, 38 AsylVfG i. V. m. § 50 Abs. 1 Satz 2 AuslG wieder "aufleben", wenn im Berufungsverfahren das Rechtsmittel des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten gegen eine Verpflichtung des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zur Anerkennung als Asylberechtigte bzw. zur Feststellung der Voraussetzungen des § 51 AsylVfG erfolgreich ist (BVerwG, Urt. v. 15. April 1997 - 9 C 19.96 - NVwZ 1997, 1132 = InfAuslR 1997, 420; Urt. v. 28. April 1998 - 9 C 2.98 - B. v. 12. August 1999 - 9 B 268.99, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 19).
  • VGH Hessen, 15.02.2000 - 7 UE 3645/99

    Rückkehrmöglichkeit für Kosovo-Albaner bejaht nach Einsatz der KFOR-Truppen

    Der in erster Instanz nach entsprechender Auslegung (§§ 86 Abs. 3, 88 VwGO; vgl. BVerwG, U. v. 28.04.1998 - 9 C 2.98 - u. B. v. 12.08.1999 - 9 B 268.99 -) hilfsweise geltend gemachte Anspruch auf Feststellung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG, der infolge der Abweisung der Klage mit den beiden Hauptanträgen - auch ohne insoweit ausdrücklich erfolgte Zulassung - in der Berufungsinstanz zur Entscheidung anfällt (BVerwG, Ue. v. 15.04.1997 - 9 C 19.96 - InfAuslR 1997, 420, v. 28.04.1998 - 9 C 2.98 - u. B. v. 12.08.1999 - 9 B 268.99 -), steht dem Kläger ebenfalls nicht zu.
  • BVerwG, 24.03.2016 - 4 BN 45.15

    Normenkontrollantrag gegen eine Festlegung von Vorrangflächen für Windenergie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2000 - 14 A 3334/94

    Anerkennung einer jugoslawischen Staatsangehörigen als Asylberechtigte; Vorliegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1999 - 14 A 3768/94

    Anspruch eines albanischen Volkszugehörigen aus dem Kosovo/ Bundesrepublik

  • BVerwG, 04.08.2008 - 4 B 41.08

    Drittschutz eines Bebauungsplanes ohne Feststetzungen zum Nachbarschutz

  • BVerwG, 04.08.2008 - 4 B 40.08

    Gewährung von Drittschutz durch einen keine Festsetzungen zum Nachbarschutz

  • BVerwG, 01.04.2008 - 4 B 26.08

    Anwendbarkeit des § 67 Abs. 9 S. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auf vor

  • BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 589.99
  • BVerwG, 06.05.2013 - 4 B 54.12

    Rügefrist für Verfahrensmangel

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2002 - A 14 S 831/00

    BR Jugoslawien: keine Verfolgung albanischer Volkszugehöriger aus Südserbien

  • BVerwG, 20.05.2009 - 4 BN 17.09

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.02.2000 - 9 B 31.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Maßgeblichkeit des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2002 - 14 A 4372/00

    Anspruch eines jugoslawischen Staatsangehörigen albanischer Volkszugehörigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2001 - 14 A 4479/94

    Rechtmäßigkeit der Anerkennung als Asylberechtigter; Asylanspruch eines

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 52.07

    Anforderung an die Geltendmachung einer Rüge der Divergenz; Notwendigkeit der

  • BVerwG, 06.10.2006 - 4 B 47.06

    Nichtberücksichtigung des Vorbringens des Beklagten zu einer "neu angedachten"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2001 - 13 A 4338/94
  • BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 52.05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und

  • BVerwG, 10.02.2005 - 4 BN 7.05

    Pflicht zur Planänderung zur Ermöglichung des Baus einer Moschee -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2000 - 14 A 833/96

    Anerkennung eines Kosovo-Albaners als Asylberechtigten; Vorliegen eines

  • BVerwG, 26.04.2005 - 4 BN 20.05

    Überlange Verfahrensdauer als Grund für die Zulassung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2002 - 8 A 1003/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2002 - 14 A 4386/00
  • VGH Hessen, 15.02.2000 - 7 UE 3645

    Feststellung der Sicherheit albanischer Volkszugehöriger aus dem Kosovo

  • BVerwG, 30.10.2001 - 1 B 180.01

    Behandlung des Klagebegehrens eines nicht anerkannten Asylbewerbers hinsichtlich

  • BVerwG, 16.06.2005 - 1 B 173.04

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Auslegung des gestellten Berufungsantrags

  • BVerwG, 28.03.2019 - 4 B 47.18

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen die zwei weiteren Gebäude auf dem Grundstück

  • BVerwG, 17.12.2004 - 1 B 101.04

    Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Verwerfung einer

  • BVerwG, 02.12.2004 - 1 B 90.04
  • BVerwG, 21.02.2001 - 1 B 188.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Auslegung der Parteianträge

  • BVerwG, 04.12.2004 - 1 B 90.04

    Anspruch auf Flüchtlingsanerkennung - Aufklärungsrüge - Gefahr der politischen

  • BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 73.02

    Verfahrensmangel als Zulassungsgrund der Revision - Entscheidung des

  • BVerwG, 13.01.2000 - 9 B 578.99
  • VG Augsburg, 19.07.2005 - Au 4 K 03.30838

    Türkei, Kurden, Folgeantrag, Neue Beweismittel, Posttraumatische

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2013 - 4 B 43.11

    Nachbarliche Betriebseinschränkungen durch Krypta?

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